Die Arbeitszeit zu erfassen ist seit 2022 Pflicht. Weiterhin soll es in Zukunft eine elektronische Aufzeichnungspflicht im Arbeitszeitgesetz geben. Wir können bereits jetzt die benötigten Mittel hierfür zur Verfügung stellen und daraus etwas machen, das im Alltag wirklich funktioniert, statt zusätzliche Bürokratie zu generieren.
Kennen Sie das?
Die aktuelle Rechtslage
Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 klargestellt, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen. Eine gesetzliche Regelung zu den Details ist angekündigt, aber noch nicht in Kraft. Praktisch heißt das: Die Pflicht besteht heute schon, die genaue Form wird noch geschärft. Sinnvoll ist es darum, eine Lösung zu implementieren, die bereits heute rechtssicher funktioniert und für die Anforderungen in der Zukunft bereit ist.
So lösen wir das
Je nach Betrieb wählen wir den passenden Weg, oder kombinieren beide:
- Terminal am festen Standort: ein robustes Gerät als Stempelstelle, Anmeldung per PIN, Karte oder Code. Ideal für Werkstatt, Lager, Empfang oder Produktion.
- App auf dem Smartphone: Stempeln unterwegs, auf Wunsch mit Standortbindung am Einsatzort. Ideal für Außendienst, Handwerk und mobile Teams.
Dazu übernehmen wir Beratung, Einrichtung, Schulung Ihres Teams und den Export in Ihre Lohnbuchhaltung. Auf Wunsch betreuen wir die Lösung dauerhaft.
Was Sie davon haben
So starten wir
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Betrieb: Wie viele Mitarbeitende, feste Standorte oder viel Außendienst? Daraus schlagen wir Ihnen die passende Lösung vor und richten sie ein, mit klarem Angebot und ohne versteckte Folgekosten.
Rechtssicher, ohne Aufwand für Sie.
Sagen Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb arbeitet. Wir schlagen Ihnen eine Zeiterfassung vor, die zu Ihnen passt.
Kostenloses Erstgespräch